Begriffserklärung in der Restaurierung:

 

Restaurierung allgemein: Wiederherstellen, Erhalten von altem Kulturgut.

                                    

Konservierung: Erhalten des Istzustandes

 

Rekonstruktion:

 Neu Herstellen des nachvollziehbaren einstmaligen Neuzustandes nach originalem Vorbild.

 

Kopie: Kopie des alten Originals.

 

Dokumentation:

 Schriftliches und photographisches Festhalten des Objektes im Istzustand, vor der  Restaurierung. Aufzeichnen aller Informationen, die in und auf dem Objekt enthalten sind. Festhalten der einzelnen restauratorischen Schritte.

 

Ergänzung: Fehlende Teile und Farbgebung, werden passend zum Original ergänzt.

 

Neukonstruktion:

Ein Objekt wird neu entworfen und ausgeführt, so daß es sich stilgemäß und in der Ausführung der kulturell älteren Objekte anpaßt.

 

 

Begriffserklärung in der Polychromie (Farbgebung)

 

Freilegung: Freigelegte Farbschichten

Freilegungsfenster:

Man läßt bei der Erneuerung eine Fläche mit dem alten Untergrund stehen.

 

Fassung:

Unter Fassung versteht man: ein Objekt „in Farbe zu fassen“, das heißt farbig einzukleiden.

 

Älteste Fassung: Die an einem Objekt zuunterst gefundene Farbgebung

Überfassung: Farbgebung, die über ältere Fassungen gelegt ist.

Neufassung: Wenn keine alte Fassung mehr vorhanden ist, oder nur noch Reste, oder ästethisch weniger wertvolle aus dem 20. Jh., dann wird das Objekt neu gefasst, um wieder ein für den Betrachter ästethisches Objekt zu haben.

 

 

Retusche: Partielles Austüpfeln von Fehlstellen in der alten Fassung, damit für den Betrachter sich das Bild optisch schließt.

 

Reversibel ist eine Beschichtung, bei der das Verdünnungsmittel auch das Lösemittel des Bindemittels ist.
Zum Beispiel: Eine wasserverdünnte Farbe, die nach dem Trocknen auch wieder mit Wasser entfernt werden kann, oder ein Spirituslack, der nach dem Trocknen wieder mit Alkohol entfernbar ist.

 


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