Begriffserklärung in der
Restaurierung:
Restaurierung allgemein: Wiederherstellen, Erhalten
von altem Kulturgut.
Konservierung: Erhalten des Istzustandes
Rekonstruktion:
Neu Herstellen des nachvollziehbaren
einstmaligen Neuzustandes nach originalem Vorbild.
Kopie: Kopie des alten Originals.
Dokumentation:
Schriftliches und photographisches Festhalten des
Objektes im Istzustand, vor der
Restaurierung. Aufzeichnen aller Informationen, die in und auf dem
Objekt enthalten sind. Festhalten der einzelnen restauratorischen Schritte.
Ergänzung: Fehlende Teile und
Farbgebung, werden passend zum Original ergänzt.
Neukonstruktion:
Ein
Objekt wird neu entworfen und ausgeführt, so daß es sich stilgemäß und in der
Ausführung der kulturell älteren Objekte anpaßt.
Begriffserklärung
in der Polychromie (Farbgebung)
Freilegung: Freigelegte Farbschichten
Freilegungsfenster:
Man
läßt bei der Erneuerung eine Fläche mit dem alten Untergrund stehen.
Fassung:
Unter
Fassung versteht man: ein Objekt „in Farbe zu fassen“, das heißt farbig
einzukleiden.
Älteste
Fassung: Die
an einem Objekt zuunterst gefundene Farbgebung
Überfassung: Farbgebung, die über ältere
Fassungen gelegt ist.
Neufassung: Wenn keine alte Fassung mehr
vorhanden ist, oder nur noch Reste, oder ästethisch weniger wertvolle aus dem
20. Jh., dann wird das Objekt neu gefasst, um wieder ein für den Betrachter
ästethisches Objekt zu haben.
Retusche: Partielles Austüpfeln von
Fehlstellen in der alten Fassung, damit für den Betrachter sich das Bild
optisch schließt.
Reversibel ist eine Beschichtung, bei
der das Verdünnungsmittel auch das Lösemittel des Bindemittels ist.
Zum Beispiel: Eine wasserverdünnte Farbe, die nach dem Trocknen auch wieder
mit Wasser entfernt werden kann, oder ein Spirituslack, der nach dem Trocknen
wieder mit Alkohol entfernbar ist.